Förderprogramm Bayern

Digitalbonus Bayern:

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 30.06.2024 verlängert.

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

Wer bekommt die Förderung

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

Wieviel Förderung kann ich erhalten?

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.

Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard:

Digitalbonus Plus:

Stand: 17.01.2024

Quelle: www.digitalbonus.bayern

Wenn dies auch auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten wir am besten noch heute einen kostenlosen Strategietermin vereinbaren. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen und gemeinsam die besten Schritte für die Beantragung und Umsetzung der Digitalisierungsprämie Plus zu planen. Bitte lassen Sie mich wissen, wann es Ihnen am besten passt.

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