Digitalbonus Bayern:
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 30.06.2024 verlängert.
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Wer bekommt die Förderung
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.
Wieviel Förderung kann ich erhalten?
Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.
Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.
Digitalbonus Standard:
- Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus:
- Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
- Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
Stand: 17.01.2024
Quelle: www.digitalbonus.bayern