AGB

Stand: 15. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pracht-IT GmbH

§1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Anbieter und Vertragspartner ist:
    Pracht-IT GmbH
    Nelkenweg 7
    88457 Kirchdorf an der Iller
    Deutschland
    Handelsregister: HRB 740615
    Registergericht: Amtsgericht Ulm
    Vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pracht
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über:

    – IT-Beratung und IT-Support,
    – Vor-Ort- und Fernwartungsleistungen,
    – Einrichtung, Wartung und Betreuung von IT-Systemen,
    – Netzwerk-, Server-, Sicherheits- und Datensicherungslösungen,
    – Webentwicklung und sonstige Projektleistungen,
    – Lieferung und Einrichtung von Hardware,
    – Bereitstellung, Vermittlung und Einrichtung von Software, Lizenzen, Cloud- und Drittanbieterleistungen,
    – laufende Wartungs-, Support-, Hosting- und Betreuungsverträge.
  3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.
  4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  5. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  6. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot, eine Leistungsbeschreibung, ein Projektvertrag, ein Wartungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.
  7. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote der Pracht-IT GmbH sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Soweit im Angebot keine andere Frist genannt ist, kann ein verbindliches Angebot innerhalb von 7 Kalendertagen angenommen werden.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
    – Annahme eines Angebots in Textform,
    – Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags,
    – ausdrückliche Auftragsbestätigung durch die Pracht-IT GmbH,
    – ausdrückliche Beauftragung per E-Mail, Telefon oder auf anderem Kommunikationsweg,
    – Annahme des Auftrags durch Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
  3. Eine automatisch oder manuell versandte Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Eingang einer Anfrage oder Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzauftrag, wenn sie vom Kunden verlangt oder freigegeben werden. Sie werden nach dem vereinbarten Preis, hilfsweise nach der jeweils gültigen Preisliste, abgerechnet.
  5. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Kostenvoranschlag bezeichnet werden. Wird erkennbar, dass eine Kostenschätzung wesentlich überschritten wird, informiert die Pracht-IT GmbH den Kunden, sobald dies nach dem Arbeitsfortschritt absehbar ist.
  6. Die AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Bei Beauftragung per E-Mail können sie als Anlage oder über einen dauerhaft abrufbaren Link übermittelt werden.

§3 Leistungsumfang

  1. Umfang, Inhalt und Ziel der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektvertrag, dem Wartungsvertrag oder der Auftragsbestätigung.
  2. Sofern kein konkreter Erfolg ausdrücklich vereinbart wurde, werden IT-Beratung, Support, Fehlersuche, Wartung und vergleichbare Tätigkeiten als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird in diesem Fall nicht geschuldet.
  3. Bei Werkleistungen, insbesondere individuell erstellten Software-, Web- oder sonstigen Projektleistungen, wird der im Vertrag beschriebene Erfolg geschuldet.
  4. Die Pracht-IT GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und fachkundige Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
  5. Leistungen, die im Angebot oder Auftrag nicht ausdrücklich enthalten sind, insbesondere Datenmigrationen, zusätzliche Dokumentationen, Schulungen, Nacharbeiten aufgrund kundenseitiger Änderungen sowie Leistungen außerhalb üblicher Geschäftszeiten, werden gesondert berechnet.
  6. Technische Empfehlungen beruhen auf dem zum Beratungszeitpunkt bekannten Stand der Technik und den vom Kunden mitgeteilten Anforderungen.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Lizenzen, Freigaben und Systemzugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung der Systeme, Daten, Zugänge und Inhalte berechtigt ist.
  3. Vor Arbeiten an produktiven Systemen sorgt der Kunde für eine aktuelle, vollständige und überprüfbare Datensicherung, sofern die Erstellung einer Datensicherung nicht ausdrücklich zum Auftrag der Pracht-IT GmbH gehört.
  4. Der Kunde informiert die Pracht-IT GmbH vor Beginn der Arbeiten über:

    – besonders schutzbedürftige oder geschäftskritische Systeme,
    – vorhandene Störungen und bekannte Fehler,
    – Änderungen durch Dritte,
    – besondere gesetzliche, vertragliche oder behördliche Anforderungen,
    – Systeme, bei denen eine Unterbrechung ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden muss.
  5. Der Kunde trifft angemessene organisatorische Vorkehrungen, damit Arbeiten durchgeführt werden können, und stellt erforderlichenfalls einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bereit.
  6. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach Aufwand berechnet werden.
  7. Unternehmer prüfen Arbeitsergebnisse, Tätigkeitsnachweise und Dokumentationen zeitnah und teilen erkennbare Abweichungen unverzüglich mit.

§5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Reaktionszeiten bezeichnen, sofern nicht anders vereinbart, den Zeitraum bis zur Aufnahme der Bearbeitung und nicht den Zeitraum bis zur vollständigen Störungsbeseitigung.
  3. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Pracht-IT GmbH liegen. Dazu zählen insbesondere:

    – fehlende Mitwirkung des Kunden,
    – Ausfälle von Telekommunikations-, Energie- oder Cloud-Diensten,
    – Lieferengpässe bei Herstellern oder Distributoren,
    – Störungen oder Änderungen bei Drittanbietern,
    – höhere Gewalt,
    – behördliche Maßnahmen,
    – Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden konnten.
  4. Die Pracht-IT GmbH informiert den Kunden über wesentliche absehbare Verzögerungen.
  5. Bei vergeblicher Anfahrt oder kurzfristiger Terminabsage können die angefallene Arbeitszeit, Fahrzeit und Fahrtkosten berechnet werden, wenn der Kunde die Ursache zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Berechnung im konkreten Fall angemessen ist und der Verbraucher zuvor über die mögliche Kostenfolge informiert wurde.

§6 Preise, Zeitabrechnung und Nebenkosten

  1. Es gelten die im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
  3. Leistungen nach Zeitaufwand werden in Einheiten von 15 Minuten erfasst und abgerechnet. Eine begonnene Zeiteinheit wird als volle Zeiteinheit berechnet.
  4. Fernwartungs-, Vorbereitungs-, Dokumentations-, Recherche- und Nachbereitungszeiten sind Arbeitszeiten, soweit sie zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
  5. Fahrzeiten, Fahrtkosten, Versandkosten, Material, Ersatzteile, Fremdlizenzen, Gebühren und Leistungen Dritter werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
  6. Nacht-, Wochenend-, Feiertags- oder Notdiensteinsätze können nur mit zuvor vereinbarten Zuschlägen berechnet werden.
  7. Bei längerfristigen Projekten kann die Pracht-IT GmbH angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, sofern dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

§7 Rechnungsstellung, Zahlung und Verzug

  1. Rechnungen können in elektronischer Form übermittelt werden.
  2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
  3. Vereinbarte Zahlungsarten können insbesondere Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Vorkasse sein.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  5. Die Pracht-IT GmbH ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht leistet und die Zurückhaltung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
  6. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Das Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§8 Lieferung von Hardware und sonstigen Waren

  1. Lieferumfang und Lieferzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
  2. Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  3. Die Pracht-IT GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden sinnvoll nutzbar sind und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursachen.
  4. Installation, Einrichtung, Datenübernahme und Einweisung sind nur Bestandteil der Lieferung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften über.
  6. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister über, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  7. Bei Nichtverfügbarkeit einer Ware aufgrund nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung ist die Pracht-IT GmbH zum Rücktritt berechtigt, wenn sie die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden unverzüglich informiert. Bereits erhaltene Zahlungen für die nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der Pracht-IT GmbH.
  2. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Pracht-IT GmbH.
  3. Der Kunde behandelt Vorbehaltsware pfleglich und informiert die Pracht-IT GmbH unverzüglich über Zugriffe Dritter, Pfändungen oder Beschädigungen.
  4. Software, Lizenzen und digitale Leistungen werden nicht übereignet, soweit lediglich Nutzungsrechte eingeräumt oder Leistungen Dritter vermittelt werden.

§10 Software, Lizenzen und Leistungen Dritter

  1. Für Software, Cloud-Dienste, Hosting, Domains, Telekommunikationsleistungen und sonstige Drittanbieterleistungen gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für seine Nutzung erforderlichen Lizenzen zu erwerben und einzuhalten, soweit die Lizenzbeschaffung nicht ausdrücklich von der Pracht-IT GmbH übernommen wurde.
  3. Die Pracht-IT GmbH kann Leistungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden vermitteln oder selbst als Vertragspartner bereitstellen. Die jeweilige Vertragsgestaltung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
  4. Änderungen von Preisen, Leistungsumfang, Systemanforderungen, Verfügbarkeiten oder Vertragsbedingungen eines Drittanbieters liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Pracht-IT GmbH.
  5. Eine bestimmte dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieterleistungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde.
  6. Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und Verlängerungsbedingungen von Drittanbieterprodukten richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den Bedingungen des Drittanbieters.

§11 Fernwartung und Systemzugriff

  1. Fernwartungsleistungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden oder auf Grundlage eines bestehenden Wartungs- oder Betreuungsvertrags.
  2. Der Kunde ermöglicht den erforderlichen Systemzugriff und stellt sicher, dass die Arbeiten nicht durch unbefugte Dritte beobachtet oder beeinflusst werden.
  3. Die Pracht-IT GmbH darf geeignete Fernwartungs- und Administrationswerkzeuge verwenden. Eine dauerhafte Zugriffsmöglichkeit wird nur eingerichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Administrator- und Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur für die vereinbarten Zwecke verwendet.
  5. Nach Abschluss einer einzelnen Fernwartungssitzung wird die Verbindung beendet, sofern keine vereinbarte dauerhafte Betreuung oder Überwachung besteht.
  6. Der Kunde bleibt für betriebliche Entscheidungen, Freigaben und die Rechtmäßigkeit der auf seinen Systemen verarbeiteten Inhalte verantwortlich.

§12 Datensicherung und Datenwiederherstellung

  1. Datensicherung, Überwachung von Sicherungen und Wiederherstellungstests sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Der Umfang einer vereinbarten Datensicherung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Insbesondere werden Sicherungsintervall, Aufbewahrungsdauer, Sicherungsziele, Verschlüsselung und Wiederherstellungsprüfungen gesondert festgelegt.
  3. Die Einrichtung einer Datensicherung stellt keine Garantie dar, dass Daten in jedem denkbaren Schadensfall vollständig wiederhergestellt werden können.
  4. Der Kunde prüft die für ihn bereitgestellten Sicherungs- und Statusmeldungen und informiert die Pracht-IT GmbH unverzüglich über erkennbare Fehler, sofern keine laufende Überwachung durch die Pracht-IT GmbH vereinbart ist.
  5. Vor risikobehafteten Änderungen an produktiven Systemen ist eine aktuelle Sicherung anzulegen. Soweit dies nicht von der Pracht-IT GmbH beauftragt ist, liegt die Verantwortung hierfür beim Kunden.
  6. Bei einem von der Pracht-IT GmbH zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung nach Maßgabe von § 18 dieser AGB begrenzt. Der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand richtet sich insbesondere danach, welcher Aufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre.

§13 Abnahme von Werkleistungen

  1. Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, stellt die Pracht-IT GmbH das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung zur Abnahme bereit.
  2. Der Kunde prüft das Werk innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Unternehmern beträgt die Prüffrist grundsätzlich zehn Werktage, sofern im Einzelfall keine andere Frist vereinbart wurde.
  3. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  4. Erkennbare Mängel sind möglichst konkret zu beschreiben, damit eine Prüfung und Nachbesserung möglich ist.
  5. Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn abgrenzbare und selbstständig nutzbare Teilleistungen vorliegen.
  6. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

§14 Mängelrechte

  1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
  2. Die Pracht-IT GmbH ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
  3. Kein Mangel liegt allein darin, dass:

    – Software oder Hardware mit nicht mitgeteilten Fremdsystemen nicht kompatibel ist,
    – Drittanbieter ihre Produkte, Schnittstellen oder Dienste ändern,
    – der Kunde oder ein Dritter nachträglich Änderungen vorgenommen hat,
    – ein Fehler aus einer vom Kunden nicht umgesetzten Sicherheits-, Update- oder Betriebsempfehlung entsteht,
    – eine bestimmte Funktion oder Eigenschaft nicht vereinbart wurde.
  4. Hersteller- oder Drittanbietergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.
  5. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln an neu hergestellten oder gelieferten beweglichen Sachen grundsätzlich in zwölf Monaten ab Ablieferung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Ausgenommen sind insbesondere Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommener Garantie sowie zwingender gesetzlicher Sonderregelungen.
  6. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§15 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, die Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Vorlagen oder internen Werkzeugen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  4. Vorbestehende Bestandteile, Standardmodule, Bibliotheken, Skripte, Methoden, Vorlagen und allgemeines Know-how verbleiben bei der Pracht-IT GmbH. Der Kunde erhält daran nur die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.
  5. Für Open-Source-Software und Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
  6. Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nur zu Prüf- und Abnahmezwecken genutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§16 Laufende Verträge, Wartung und Kündigung

  1. Laufzeit, Leistungsumfang und Kündigungsfrist laufender Wartungs-, Support-, Hosting-, Lizenz- oder Betreuungsverträge ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Fehlt eine Vereinbarung zur Laufzeit, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere oder eine erleichterte Form vorgeschrieben ist.
  5. Bei Vertragsende unterstützt die Pracht-IT GmbH auf gesonderten Auftrag bei einer geordneten Übergabe. Übergabe-, Export-, Dokumentations- und Migrationsleistungen werden nach Aufwand berechnet, soweit sie nicht bereits Vertragsbestandteil sind.
  6. Gesetzliche Sonderregelungen für Verbraucherverträge bleiben unberührt.

§17 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

    – allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind,
    – der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    – von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden,
    – aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  4. Soweit die Pracht-IT GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  5. Der Kunde informiert die Pracht-IT GmbH vor Beginn der Arbeiten über besondere Datenschutz-, Geheimhaltungs- oder Sicherheitsanforderungen.

§18 Haftung

  1. Die Pracht-IT GmbH haftet unbeschränkt:

    – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    – bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    – nach dem Produkthaftungsgesetz,
    – bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    – im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    – in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Pracht-IT GmbH.
  5. Für Datenverluste gilt ergänzend § 12. Die Pracht-IT GmbH haftet nicht für einen vermeidbaren Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde entgegen seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht keine angemessene Datensicherung vorgehalten hat.
  6. Eine Haftungsbegrenzung auf die Versicherungssumme der Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflicht ist mit diesen AGB nicht verbunden.

§19 Verbraucherwiderruf

  1. Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
  2. Die Pracht-IT GmbH erteilt eine auf die jeweilige Vertragsart abgestimmte Widerrufsbelehrung und stellt das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung.
  3. Soll eine Dienstleistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, wird vor Leistungsbeginn eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers zum vorzeitigen Leistungsbeginn eingeholt.
  4. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz und für das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
  5. Diese AGB ersetzen nicht die für den konkreten Vertrag erforderliche Widerrufsbelehrung.

§20 Verbraucherstreitbeilegung

Die Pracht-IT GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§21 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
  3. Erfüllungsort für Leistungen gegenüber Unternehmern ist, soweit vereinbar und gesetzlich zulässig, der Sitz der Pracht-IT GmbH.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Pracht-IT GmbH ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§22 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Abreden haben unabhängig davon Vorrang.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen und Kündigungen, sind an die im Impressum oder Vertrag genannten Kontaktdaten zu richten.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

Anlage: Erklärung zum vorzeitigen Beginn einer Dienstleistung

Diese Erklärung sollte bei Verbraucherverträgen gesondert und ausdrücklich eingeholt werden, wenn die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll:

Ich verlange ausdrücklich, dass die Pracht-IT GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann. Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Name des Verbrauchers: ___________________________________________________

Auftrag/Leistung: ____________________________________________________________

Datum: _______________________________________________________________________

Unterschrift, sofern auf Papier: _____________________________________________

Anlage: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Pracht-IT GmbH
Nelkenweg 7
88457 Kirchdorf an der Iller

E-Mail: info@pracht-it.de

Telefon: +49 (0) 7354 93 05 920
Telefax: +49 (0) 7354 93 66 411

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

_____________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

____________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

____________________________________

Datum

____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.